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SBV - Schweizerische Belegärzte-Vereinigung
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Qualität

Das 10-Punkte-Programm der SBV

Attest für ein erweitertes ärztliches Leistungsangebot bei Spitalaufenthalt von Privat- und Halbprivatpatienten

Beim sogenannten 10-Punkte-Programm der SBV werden die zusätzlichen ärztlichen Leistungen für halbprivat-/privatversicherte Patienten in 10 Punkten erfasst, um deren Zusatznutzen erkennbar zu machen.
Den SBV-Mitgliedern, die sich dem Programm anschliessen (Liste 2025-2027), wird ein Attest ausgestellt, das sie als Erbringer der Zusatzleistungen bestätigt. Mehr lesen…

Mehr zur Abrechnung von Leistungen im Zusatzversicherungsbereich

Mehr lesen: Artikel „Belegärzte nehmen eine Schlüsselrolle ein“ im CSS im dialog

10 Punkte:

  1. Die Belegärztin erbringt die ärztlichen Leistungen persönlich.
  2. Die Belegärztin ist permanent verfügbar und der dadurch erleichterte Zugang zu ihr ermöglicht eine persönliche therapeutische Begleitung – auch bei Komplikationen.
  3. Ein von der Belegärztin allenfalls beanspruchter ärztlicher Stellvertreter oder beauftragter Belegarzt, resp. beigezogener Konsiliararzt, erfüllt diese Bedingungen gleichermassen.
  4. Die Belegärztin ist einzig dem Patientenwohl verpflichtet: Sie beteiligt sich an qualitätssichernden und qualitätsfördernden Massnahmen nach Massgabe ihrer Fachgesellschaft und trägt einer hohen Indikationsqualität Rechnung.
  5. Die Belegärztin vermeidet unnötige Behandlungen/Eingriffe.
  6. Die Belegärztin berücksichtigt die Wünsche der Patienten im Rahmen der medizinischen Möglichkeiten, namentlich in Hinsicht zeitlicher Abläufe, Kombination von Eingriffen und Behandlungsmethoden. Wartelisten werden nach Möglichkeit vermieden.
  7. Die Belegärztin sorgt für einen möglichst reibungslosen Ablauf der notwendigen diagnostischen und therapeutischen Massnahmen. Zum Nutzen der Patienten können die Massnahmen über die im Krankenversicherungsgesetz (KVG) vorgesehenen Einschränkungen hinausgehen.
  8. Die Belegärztin achtet speziell auf den Schutz der Privatsphäre der Patienten in allen Belangen, in ambulanten wie auch stationären Einrichtungen.
  9. Die Belegärztin klärt die Patienten im Vorfeld über die zu erwartenden Mehrkosten auf und sorgt anschliessend für eine transparente und verständliche Honorarrechnung. Sie weist die Patienten auf die Wichtigkeit einer vorgängigen Kostengutsprache hin.
  10. Die Belegärztin anerkennt paritätische Honorarprüfungskommissionen der Zusatzversicherungen, wo solche bestehen, und deren Spielregeln.

Mit diesem Programm, hoffen wir, den Erwartungen aller Versicherten gerecht zu werden, die mit der freiwillig gewählten Zusatzversicherung auch die freie Arzt- und Spitalwahl sicherstellen wollen.

Formular Teilnahme-Erklärung

Musterattest

EKAS-Kurse
EKAS-Wiederholungskurs
Videos:
  • Abrechnungsmodell Zusatzversicherungsbereich
1

Investitionskostenabzug am Arzthonorar

― 20/05/2025

2

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

― 29/04/2025

3

Webinar zum Thema Krankenzusatzversicherungen und zum Vorgehen in Vertragsverhandlungen

― 29/04/2025

4

Stellungnahme SBV zu Medienmitteilung der FINMA vom 16.01.2025 und den Aussagen des SVV

― 20/01/2025

5

Teilgenehmigung des Grundvertrags TARDOC sowie des Tarifstrukturvertrages über den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif durch den Bundesrat – Stellungnahme der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung

― 26/06/2024

6

24.3558 Zugang zum Gesundheitswesen verbessern

― 12/06/2024

7

24.3557 Unnötige Leistungen im Gesundheitswesen vermeiden

― 12/06/2024

8

24.3484 Mo. Plus d’équité, de proportionnalité et de transparence dans les coûts de la santé

― 31/05/2024

9

Kanton Zürich verzichtet auf Zulassungsbeschränkung

― 07/03/2024

10

Teuerung berücksichtigen

― 07/03/2024

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