Unter dem Namen Schweizerische Belegärzte-Vereinigung besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der vorliegenden Statuten.
Unter dem Namen Schweizerische Belegärzte-Vereinigung besteht ein Verein im Sinne der Art. 60ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und der vorliegenden Statuten.