Seit dem 01. Januar 2012 werden die stationären Spitalleistungen über SwissDRG abgerechnet. Dieses pauschale Vergütungssystem sieht vor, dass pro Fall eine Pauschale an das Spital entrichtet wird, was dazu führt, dass die Leistungen, welche durch Belegärzte im Zuge einer solchen stationären Behandlung erbracht werden, tarifiert werden müssen um die Pauschale zwischen Spital und Belegärzten aufzuteilen.
Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung hat sich eingehend mit der Problematik der Vergütung der belegärztlichen Leistungen im stationären Bereich befasst und stellt den Mitgliedern deshalb die hier publizierten Informationen zur Verfügung.
Der vorliegende Katalog wird jährlich überarbeitet in einer neuen Version publiziert. Die Berechnungen der Vergütungen des SwissDRG und daher auch das Referenzwerk der SBV basieren auf dem deutschen DRG-System (G-DRG-System). Der G-DRG Katalog kommt bereits seit 2003 freiwillig, bzw. seit 2004 offiziell zur Anwendung und untersteht wie auch der SwissDRG jährlichen Anpassungen. Mangels Publikation der Kostenstellenberechnung im SwissDRG-System und auch aufgrund mehrjähriger Erfahrungen und des grösseren Anwendungsbereiches des deutschen Systems werden bis anhin die Fallzahlen des G-DRG auch für die Berechnungen des SBV Referenzwerks der Schweiz verwendet.
Da die DRG-Systeme Veränderungen unterliegen, werden die Referenzkataloge jährlich überprüft und den gegebenen Umständen angepasst. Für detaillierte Fragen steht Ihnen das Sekretariat der SBV gerne zur Verfügung.
Das vorliegende Referenzwerk soll den Belegärzten als Anhaltspunkt in den Verhandlungen über die Honorierung der ärztlichen Leistungen mit dem Spital dienen.