Frau NR Ruth Humbel (CVP, AG) reichte 2012 eine Motion ein, wonach die Folgekosten von nicht medizinisch indizierten kosmetischen Eingriffen nicht mehr kassenpflichtig sein sollen. Die SBV hat sich gegen diese Motion ausgesprochen, da die Abgrenzung von Schönheitsoperationen und medizinisch notwendigen aber nicht kassenpflichtigen Operationen nicht so einfach ist. Als Beispiel lässt sich die Entfernung eines Weisheitszahnes aufführen.
Der Nationalrat folgte der Motion, worauf sich die SBV an die Mitglieder des Ständerats wandte und sich nach der Abstimmung über die Initiative „Abtreibung ist Privatsache“ darauf aufmerksam machte, dass das Stimmvolk keinen Paradigmenwechsel in der Krankenkasse goutiere. Der Ständerat folgte dem Anliegen der SBV und entschied am Freitag, 13. Juni 2014, der Motion nicht zu folgen. Erfreulicherweise übernahm Frau SR Christine Egerszegi-Obrist die Argumente der SBV und nahm sogar indirekt Bezug auf unser Schreiben.
Das Wortprotokoll des Ständerates findet sich hier.