Am 18.06.2020 stimmte der Nationalrat dem Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen zu. Im ersten Teil dieses Pakets hat er damit auch die Weiterentwicklung von ambulanten Pauschaltarifen und die Schaffung eines nationalen Tarifbüros im ambulanten Bereich gutgeheissen.
Aus Sicht der SBV verschafft sich der Bundesrat mit diesen beiden Massnahmen durch die Hintertür die Möglichkeit, erneut in die Tarifverhandlungen einzugreifen und diese nach seinem Plan zu steuern. Mit seinem Eingriff in die Debatte unterminiert er nicht nur den Genehmigungsprozess um TARDOC, sondern auch die bereits erarbeiteten ambulanten Pauschalen. Es wäre effizienter, wenn die Pauschalen durch die Tarifpartner selbständig ausgehandelt und danach dem Bundesrat zur Genehmigung übergeben werden könnten. Die als kostendämpfend angepriesenen Massnahmen werden sich als reine Makulatur erweisen: Eine bestehende Regulierung (via Tarifeingriff) wird einfach durch eine neue Regulierung (Tarifbüro) ersetzt.