Gerne weisen wir Sie auf einen Kommentar in der NZZ vom 03.05.2021 hin, der sich zur geplanten Neuerung im Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz des Kantons Zürich äussert: Diese Reform sieht einen Lohndeckel für Kaderärzte von 1 Million Franken vor.
Nicht zu Unrecht hinterfragt Jan Hudec den Nutzen dieser Massnahme, wenn man einige hunderttausend Franken an Einsparungen ins Verhältnis zu den jährlichen Kosten von 82 Milliarden Franken für das gesamtschweizerische Gesundheitswesen setzt: eine pure Alibi-Übung, die kurz vom Gesamtproblem ablenkt. Ein Patentrezept zur Bekämpfung der Kostensteigerung gibt es eben nicht.
Das verwendete Bild eines Tinguely-Werks ist sehr passend: Denn wird an einem Ende die Schraube angezogen, kann dies unerwünschte Folgen am anderen Ende des Gesundheitsgetriebes haben. Um Fehlanreizen und der Überversorgung entgegenzutreten, schreibt z.B. ein weiterer Vorschlag zuhanden des bereits erwähnten Spitalgesetzes eine begrenzte Anzahl Behandlungen pro Jahr vor, was andererseits zu einer Unterversorgung und Qualitätseinbusse führen kann.
Zwar ist festzustellen, dass auch der Belegarzt eine mengenabhängige Vergütung für seine Leistung erhält, von einem Fehlanreiz aber trotzdem nicht betroffen ist. Als selbständiger, vom Spital unabhängiger Unternehmer ist er nur seinen Patienten verpflichtet. Er hat also einen Ruf zu verlieren und steht mit seinem Namen dafür ein, keine unnötigen Behandlungen vorzunehmen. Setzt er diesen aufs Spiel, würde er ohne Verzug Zuweiser und potentielle Patienten verlieren. Einem anderen Fehlanreiz ist aber auch er ausgesetzt: Mindestfallzahlen sind je nach Ausgestaltung auch eine Wettbewerbsverzerrung und ein extremer Fehlanreiz. Hier hätte es die Gesundheitsdirektion Zürich selbst in der Hand, Alternativen zur Qualitätssicherung festzulegen, gemeinsam mit den involvierten Fachgesellschaften.