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 › Gesundheitspolitik › Neue Tarifstruktur im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen

Neue Tarifstruktur im Bereich der ambulanten ärztlichen Leistungen

Florian Wanner 30/05/2022     Kein Kommentar    

Am 20. Mai 2022 hat die nationalrätliche Gesundheitskommission (SGK-N) ein Postulat eingereicht, wonach, bis zum Vorliegen einer von den massgebenden Tarifpartnern gemeinsam revidierten neuen Tarifstruktur, die bisherigen Positionen des Tarmed in bestimmten Bereichen gekürzt werden sollen.

Aus Sicht der Schweizerischen Belegärzte-Vereinigung (SBV) ist es nachvollziehbar, dass die Politik in Bezug auf das neue Tarifsystem ungeduldig wird und, damit einhergehend, den Druck auf die Tarifpartner erhöhen möchte.

Die im oben genannten Postulat genannten Massnahmen sind jedoch der falsche Ansatz.

Durch einen drohenden Eingriff in die Tarifverhandlungen verlieren die Versicherer den Anreiz, lösungsorientiert zu verhandeln, da ein Tarifeingriff zu ihren Gunsten ausgehen wird.

Der Tardoc wurde vor mehr als 1000 Tagen eingereicht, jedoch nicht genehmigt, obwohl die Voraussetzungen hierfür längst erfüllt sind, und erst kürzlich durch das Einschreiten von Alain Berset wieder verhindert. Nun liegt es am Bundesrat, Interventionen dieser Art zu unterlassen und Tardoc zu genehmigen.

Die Vorgehensweise seitens des Bundesrates bekräftigt auch die Befürchtungen hinsichtlich der «Kostenbremse», besser bekannt als Globalbudget. Eine Einigung zwischen den Tarifpartnern wird vorsätzlich unmöglich gemacht, damit der Bundesrat genau dies als Vorwand nehmen kann, um eine weitergehende Regulierung zu rechtfertigen, die in ein Globalbudget mündet. Auch für den Bundesrat setzt das Postulat einen Fehlanreiz: Schiebt er die Genehmigung von Tardoc weiter auf die lange Bank, ist es ihm nicht nur erlaubt, sondern er wird direkt aufgefordert, die Tarifautonomie weiter zu untergraben.

Damit es in der Schweizerischen Gesundheitsversorgung vorwärts geht, ist es unerlässlich, dass der Bundesrat Tardoc endlich genehmigt und die Tarifpartner sich auf die Entwicklung der ambulanten Pauschalen konzentrieren können. Der SBV ist bewusst, dass die Situation schwierig ist, zumal verschiedene Akteure mit verschiedenen Interessen involviert sind. Indes ist zu bedauern, dass kluge Lösungsvorschläge wie beispielweise die Parlamentarische Initiative zur Wiederherstellung des Tariffriedens keine Mehrheit gefunden haben.

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