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 › Gesundheitspolitik › Stellungnahme der SBV zum Streik der Genfer Handchirurgen

Stellungnahme der SBV zum Streik der Genfer Handchirurgen

Florian Wanner 30/01/2018     Kein Kommentar    

Die SBV nimmt Kenntnis vom Streik der Genfer Handchirurgen als direkte Reaktion auf den Tarifeingriff des Bundesrates. Die Handchirurgie ist stark davon betroffen, da sie in grossem Mass ambulante Eingriffe beinhaltet. Durch den Tarifeingriff werden Fachbereiche, die viele Eingriffe ambulant vornehmen, mehrfach bestraft. Erstens werden Eingriffe im stationären Bereich gerechter abgegolten und zweitens können keine VVG-Leistungen abgerechnet werden. Es ist deshalb nachvollziehbar, dass ein solcher Tarifeingriff Gegenreaktionen auslöst. Die Ärzteschaft hat denn auch im Anhörungsverfahren viele Vorbehalte eingebracht, die grösstenteils ungehört blieben.

Der Unmut der Genfer Handchirurgen ist nachvollziehbar. Die Ausgangslage, einen Tarif auszuhandeln wurde zugunsten der Versicherer verändert. Die Krankenkassen müssen nicht mehr gross Zugeständnisse machen, da im Fall eines Scheiterns ein Eingriff zu ihren Gunsten erfolgen wird. Auf dieser Grundlage sind Verhandlungen sehr schwer. Wird zusätzlich noch verlangt, dass der neue Tarif kostenneutral eingeführt werden muss, so wird es fast unmöglich. Es wird bewusst ein Verteilkampf unter den Leistungserbringern in Kauf genommen, bei dem der lachende Dritte ein interventionistisch denkender Departementsvorsteher ist.

Es ist richtig, dass der TARMED veraltet ist, es bedarf dringend seiner Überarbeitung. Dazu gehört, dass er Korrekturen in beide Richtungen erfährt. Die Taxpunktwerte sind seit Jahren eingefroren, obwohl die Lohnkosten und die sonstigen Aufwendungen praktisch nur in eine Richtung gegangen sind.

Mit dem Tarifeingriff nimmt der Bundesrat in Kauf, dass Reaktionen wie der Streik der Genfer Handchirurgen erfolgen. Auch weniger drastische werden folgen, wenn auch mit deutlich geringerem medialen Interesse. Leistungserbringer werden nicht mehr bereit sein, die gleiche Grosszügigkeit wie früher an den Tag zu legen, d.h. über gewisse erbrachte, aber nicht in Rechnung gestellte Leistungen hinwegzusehen. Es geht nicht um eine Mengenausweitung oder eine „kreative Abrechnung“, sondern lediglich darum, dass weniger Leistungen gratis erbracht werden.

Nichtsdestotrotz bleibt offen, ob der Streik eine Wirkung erzielt oder nicht. Der juristische Weg, welcher bereits von einigen Leistungserbringern angedroht wird, dauert länger, ist aber erfolgsversprechend, wenn man sich vor Augen führt, dass bereits der erste Tarifeingriff in Zweifel gezogen worden ist und nun vom Bundesgericht geprüft wird.

Der Streik darf aber nicht dazu führen, dass die Verhandlungen um die ambulanten Pauschalen mit den Kostenträgern torpediert werden. Sie bieten eine valable Alternative an, die rasch und sinnvoll umgesetzt werden kann, sofern die Parteien sich finden. Dieser Verhandlungsprozess darf weder von staatlicher Seite noch von den Leistungserbringern verhindert werden.

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Autor/in Florian Wanner

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