Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) sieht das Anliegen der Interpellation Würth (22.4295) als gerechtfertigt.
Als Mitglied des Patronatskomitees für das Ostschweizer Kinderspital und dessen Neubau hat der Verfasser die Problematik der Unterfinanzierung erkannt und sich zurecht entschieden zu handeln.
Die SBV möchte jedoch auf einen Konflikt zwischen der «Kostenbremse-Initiative» der Mitte-Fraktion und dieser Interpellation hinweisen. Eine Kostenbremse wird unweigerlich zu einem Globalbudget führen. Einzelne Unterfinanzierungen auszugleichen, wird somit nicht mehr möglich sein, ohne wiederum an anderen Stellen Unterfinanzierungen auszulösen.
Zudem wird in der Interpellation darauf hingewiesen, dass die jetzigen Tarife im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin nicht sachgerecht seien. Dies ist zutreffend, jedoch ist darauf hinzuweisen, dass das Bundesgericht im Entscheid 9C_476/2017 vom 29. März 2018 festgehalten hat, politische Überlegungen könnten die Sachgerechtigkeit eines Tarifs übersteuern. Dieser Entscheid gab deshalb dem Bundesrat weitgehende Kompetenzen, ausserhalb des Gesetzeswortlauts in einen Tarif einzugreifen. Die Möglichkeit, auf eine solche Art in den Tarif einzugreifen, zerstört aber die Tarifautonomie. Ein guter Tarif kann aber nur entstehen, wenn die Tarifpartner auf Augenhöhe verhandeln können. Scheitern Verhandlungen und erfolgt ein Eingriff, ohne dass der Sachgerechtigkeit Rechnung getragen wird, so werden neue Verhandlungen umso schwieriger. Es werden diejenigen belohnt, die Forderungen stellen, die nicht mehr sachgerecht sind.
Die SBV bekennt sich zu fairen Tarifverhandlungen. Das Parlament sollte den Rahmen schaffen, dass solche Verhandlungen möglich sind und keine Pflästerlipolitik – sei sie auch noch so nachvollziehbar – betreiben.