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Startseite › Allgemein › Gesundheitspolitik › Nein zur vorgeschlagenen Tarifrevision

Nein zur vorgeschlagenen Tarifrevision

sbv-asmi-admin 09/06/2016     Kommentare sind geschlossen    

Urabstimmung: Nein zur vorgeschlagenen Tarifrevision – ein Resultat im Sinne der SBV.

 

Liebe Mitglieder

 

Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung nimmt mit Befriedigung Kenntnis vom Resultat der Urabstimmung über die neue Tarifstruktur. Die SBV hat über verschiedene Gremien die Tarifrevision mitbegleitet und jeweils ihre Anliegen und Vorbehalte geäussert. Viele Voten verhallten ungehört, sodass der Vorschlag in den Augen der SBV nicht den Anforderungen eines korrekten Tarifs entsprochen hat. Dies war dann auch der Grund weshalb die SBV ihren Mitgliedern vor der Urabstimmung ein siebenfaches Nein empfahl. Somit liegt es auf der Hand, dass das Resultat begrüsst wird. Ebenso anerkennt und unterstützt die SBV die Aussage des FMH Präsidenten Dr. Jürg Schlup, der das Abstimmungsresultat als Auftrag wertet, die Verhandlungen mit den Tarifpartnern fortzusetzen. Dies entspricht auch inhaltlich der Forderung der Tarifunion und der fmCh, die einen Marschhalt und ein Moratorium gefordert haben. Die SBV wird sich weiterhin im Rahmen der Ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten in die Tarifverhandlungen einbringen und diese begleiten. Die Vermeidung eines weiteren bundesrätlichen Eingriffs ist ebenso wichtig wie die korrekte Abgeltung der ärztlichen Leistungen.

Untenstehend finden Sie die Medienmitteilung der FMH.

 

Freundliche Grüsse

Schweizerische Belegärzte-Vereinigung

Florian Wanner

 

 

SBV-ASMI

Schweizerische Belegärzte-Vereinigung

Sekretär
Florian Wanner
lic. iur., Rechtsanwalt
Moosstrasse 2
CH-3073 Gümligen

Tel. + 41 31 952 79 05
Fax. + 41 31 952 76 83

 

 

Medienmitteilung – Bern, 9. Juni 2016

 

Urabstimmung: Nein zur vorgeschlagenen Tarifrevision

 

Klares Zeichen für notwendige Anpassungen und weitere Verhandlungen

 

Ärztinnen und Ärzte rechnen ihre ambulanten Leistungen über den TARMED-Tarif ab. Weil die in den 90er-Jahren geschaffene Struktur nicht mehr den aktuellen Gegebenheiten entspricht, haben die FMH und die Fachgesellschaften diesen gemeinsam mit den Tarifpartnern revidiert. Alle ordentlichen Mitglieder waren im Rahmen einer Urabstimmung aufgefordert, über die vorgeschlagene Tarifrevision zu befinden. Die Mitglieder lehnen das Projekt in dieser Form ab. Aus Sicht der FMH gilt es nun, die Tarifrevision im Interesse der Mitglieder zu modifizieren und die Verhandlungen mit den Tarifpartnern fortzusetzen. Denn weder sind weitere bundesrätliche Tarifeingriffe noch der Verlust der Tarifautonomie wünschenswerte Alternativen.

 

Für die Abrechnung ambulanter Leistungen gilt seit 2004 die national einheitliche Tarifstruktur TARMED. Weil diese auf Datengrundlagen von 1996 beruht und seit ihrer Einführung weder regelmässig gepflegt, noch den betriebswirtschaftlichen Vorgaben angepasst wurde, ist der Revisionsbedarf inner- und ausserhalb der Ärzteschaft unbestritten. Bis 28. Mai 2016 waren 40‘620 FMH-Mitglieder aufgefordert, sich im Rahmen einer Urabstimmung zur vorgeschlagenen Gesamtrevision zu äussern. Von den eingegangenen 15‘545 Stimmzetteln waren 15‘269 gültig, die Stimmbeteiligung lag damit bei 38.27%.

 

  Ergebnis Urabstimmung, 9.6.2016 Empfehlung Ärztekammer, 28.4.2016
Tarifstruktur

ats-tms Version 1.0

NEIN (54%) JA (70%)
Modellansatz «individueller ärztlicher Faktor» IAF NEIN (87%)

 

NEIN (52%)
Stichfrage: Falls IAF abgelehnt: Tarifstruktur auch in diesem Fall annehmen? NEIN (56%)

 

JA (65%)
Normierungsvereinbarung

Version 0.3 vom 25.3.2016 mit dem Normierungsfaktor 0.73

NEIN (89%)

 

NEIN (53%)
Stichfrage: Falls Normierungsfaktor abgelehnt: Annahme unter Voraussetzung Korrektur innert 5-10 Jahren NEIN (60%)

 

JA (56%)
Grundvertrag KVG Version10.2 vom 08.03.2016 NEIN (55%)

 

JA (70%)
Grundvertrag UVG Version 0.7 vom 08.03.2016 NEIN (56%)

 

JA (63%)

 

 

Während die Ärztekammer, das Parlament der FMH, Ende April die Revision grundsätzlich befürwortet hat – allerdings mit einem deutlichen Vorbehalt gegenüber dem Normierungsfaktor – sprechen sich die stimmberechtigten FMH-Mitglieder nun entschieden gegen das Gesamtpaket aus, auch wenn die Ablehnung der Tarifstruktur eher knapp ausfällt. Damit machen sie auch deutlich, dass sie nicht bereit sind, die Kostenneutralität dauerhaft zu akzeptieren.

 

Die FMH wird darum keinen Tarif einreichen und die ärztlichen Gegner des Vorschlages für eine gemeinsame Entwicklung von Lösungen einladen. Ein unter Einbezug aller Ärzteorganisationen entwickelter und demokratisch abgestützter Tarifvorschlag scheint uns nach wie vor der richtige Weg zu sein. Vor allem wird die FMH aber alles daran setzen, die Verhandlungen weiterzuführen und verdeutlichen, dass ein tragfähiger Arzttarif die Unterstützung der Ärzteschaft braucht. In diesem Sinne werden wir auf unsere Tarifpartner und die Genehmigungsbehörden zugehen.

 

Auskunft:

Jacqueline Wettstein, Leiterin Abteilung Kommunikation FMH

Tel. 031/359 11 50, E-Mail: jacqueline.wettstein@fmh.ch

 

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