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 › Gesundheitspolitik › Integrierte Versorgung – deren Vorteile bietet auch das Belegarztsystem

Integrierte Versorgung – deren Vorteile bietet auch das Belegarztsystem

Florian Wanner 02/09/2020     Kein Kommentar    

Im NZZ-Artikel vom 02.09.2020 zeigt Simon Hehli am Beispiel des Center da sandà Engiadina Bassa (CSEB) die Vorteile der integrierten Versorgung auf. Das Zentrum in Scuol hat ein Modell mit Pioniercharakter eingeführt: Die wichtigsten medizinischen Dienstleister (Spital, Pflegeheim, Spitex) haben sich alle unter einem Dach zusammengeschlossen.

Somit sind die Wege für alle Beteiligten kurz und der Patientenpfad lässt sich ohne Behandlungsunterbrüche absolvieren. Die Patienten fühlen sich in diesem integrierten System rundum betreut und werden bei einem Wechsel von einer zur anderen Institution nicht im Stich gelassen. Die freie Spital-, Heim- und Arztwahl bleiben erhalten.

Einleuchtend ist neben dem qualitativen auch der ökonomische Vorteil: Eine strukturelle Verbindung schafft Synergiegewinne und reduziert die Kosten, ohne dass die Behandlungsqualität leidet.

Der Artikel gibt zu verstehen, dass diese vernetzte Versorgungsform in der Schweiz nicht verbreitet sei – vielerorts seien die Leistungserbringer mit je unterschiedlicher Betriebskultur und Organisationsform dezentral verteilt.

An dieser Stelle muss wieder einmal erwähnt werden, dass genau die vorangehend aufgezählten Vorteile auch das Belegarztsystem bieten kann:

Umfassende Betreuung bei guter Qualität: Patientinnen und Patienten aller Versicherungsklassen können sicher sein, dass der fachlich hochqualifizierte Belegarzt sie optimal und umfassend betreut: von der Überweisung, Abklärung, wenn nötig Operation – ob ambulant oder stationär – bis zur Nachbehandlung. Damit werden Wartezeiten, Doppelspurigkeiten und Mehrfachuntersuchungen vermieden, es gibt keinen Wissensverlust an diversen institutionellen Schnittstellen.
Auch diese Koordinationsdienstleistung wirkt sich positiv auf die Behandlungsqualität, auf die Staatsfinanzen (Spitäler) und die Krankenkassenprämien aus.

Wahlfreiheit: Beim Belegarzt hat der Patient ein Mitspracherecht in Bezug auf den behandelnden Arzt und die Behandlungsart.

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Autor/in Florian Wanner

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