Die Stellungnahme zur Vernehmlassung „Zulassungsstopp als Dauerlösung“ finden Sie hier.
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Die Stellungnahme zur Vernehmlassung „Zulassungsstopp als Dauerlösung“ finden Sie hier.
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Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung lehnt die geplante Aufhebung des Vertragszwanges ab. Mit Kopfschütteln hat die SBV von der Motion des Zürcher SVP-Nationalrates Jürg Stahl Kenntnis genommen. Die Motion stellt einen neuen Angriff auf den Vertragszwang dar. Sie bildet weder eine Lösung für das heute bestehende Provisorium noch eine sinnvolle Alternative zur geplanten Dauerlösung. Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung setzt sich für ein liberales Gesundheitssystem ein. In jedem liberalen System braucht es jedoch gewisse Spielregeln und Leitplanken. Im Falle des Gesundheitssystems sind diese Spielregeln durch das Versicherungsobligatorium und den Vertragszwang gegeben. Die von Nationalrat Stahl eingereichte Motion droht dieses Gleichgewicht erheblich zu stören. Ein
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Sehr geehrte Damen und Herren Am 28. September 2014 stimmt das Schweizer Volk zum dritten Mal über die Einheitskasse ab. Die SBV hält nach wie vor an ihrer Nein-Parole fest. Ein entsprechendes Pressecommuniqué ist vom Sekretariat verfasst worden und wird heute an die Medien verschickt. Der Vorstand der SBV nutzt die Gelegenheit, um einen Aufruf zu starten, ein beherztes Nein in die Urne zu legen. Auch wenn die jüngsten Umfrageergebnisse optimistischer stimmen lassen, so sind sie doch mit Vorsicht zu geniessen und stehen doch auf wackeligen Füssen. Insbesondere möchten wir davor warnen, ein „strategisches Ja“ einzulegen. Wer der Meinung ist,
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Die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) ist ein liberaler Berufsverband freipraktizierender Ärztinnen und Ärzten. Sie setzt sich dafür ein, dass das Gesundheitswesen nur in den Bereichen reguliert wird, in denen es absolut notwendig ist. Eine staatliche Einheitskasse spielt den Kantonen unnötigerweise noch mehr Macht in die Hand, als sie heute schon haben. Private sowie öffentliche Anbieter sollen sich im Markt messen und beweisen. Eine staatliche Institution soll nicht als Monopolist auftreten. Monopolbetriebe waren noch nie günstiger als der offene Markt. Die Einheitskasse ist eine Scheinlösung und wird das Problem der hohen Gesundheitskosten nicht lösen. Die Verwaltungskosten sind bei den jetzigen Anbietern auf
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Die Stellungnahme zur Vernehmlassung „Bundesgesetz über das Zentrum für Qualität in der obligatorischen Krankenversicherung“ finden Sie hier.
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Frau NR Ruth Humbel (CVP, AG) reichte 2012 eine Motion ein, wonach die Folgekosten von nicht medizinisch indizierten kosmetischen Eingriffen nicht mehr kassenpflichtig sein sollen. Die SBV hat sich gegen diese Motion ausgesprochen, da die Abgrenzung von Schönheitsoperationen und medizinisch notwendigen aber nicht kassenpflichtigen Operationen nicht so einfach ist. Als Beispiel lässt sich die Entfernung eines Weisheitszahnes aufführen. Der Nationalrat folgte der Motion, worauf sich die SBV an die Mitglieder des Ständerats wandte und sich nach der Abstimmung über die Initiative „Abtreibung ist Privatsache“ darauf aufmerksam machte, dass das Stimmvolk keinen Paradigmenwechsel in der Krankenkasse goutiere. Der Ständerat folgte dem
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Am 25. Oktober 2013 trat die EU-Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung in Kraft. Mit dieser neuen Richtlinie werden drei wichtige Änderungen gegenüber den geltenden EU-Vorschriften eingeführt, die den Schwerpunkt auf die Rechte der Patienten (in den EU-Ländern) legen. Den vollständigen Text finden Sie hier (2013_11_26_EU_Direktive_Gesundheitsversorgung_D.pdf).
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Die SBV nahm im Tarifstreit zwischen einzelnen Belegärzten und der ZMT Stellung und legte ihre Sichtweise dar, ab wann präoperative Sprechstunden separat abgerechnet werden dürfen. Den Brief zu der ZMT finden Sie hier.
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Die SBV stellt sich kritisch zum Entwurf des GesBG. Die Zweiteilung in Fachhochschulausbildung und Ausbildung zu höheren Fachschulen erachtet die SBV als problematisch. Ebenso lehnt die SBV einen nicht abschliessenden Kompetenzkatalog, was Angehörige der Gesundheitsberufe machen dürfen, ab. Den gesamten Wortlaut finden Sie hier (2014_04_11_SBV_BAG_GesBG.pdf)
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Das Schweizer Volk hat mit einem hohen Nein-Stimmen-Anteil die Volksinitiative „Abtreibung ist Privatsache“ verworfen. Die Stimmenden sagen damit nicht nur Ja zu einer geregelten Abtreibung, sondern wollen auch der verursacherabhängigen Kostentragung im Gesundheitswesen den Riegel vorschieben. Den vollständigen Text finden Sie hier (2014_02_07_SBV_SGK_S.pdf).