Am kommenden 14. Juni werden Volk und Stände über die Erbschafts-Steuerinitiative abstimmen. Diese will die wenigen bestehenden massvollen kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetze abschaffen. An ihre Stelle soll eine einheitliche nationale Schenkungs- und Erbschaftssteuer von 20 % (!) in Kraft treten. Vorgesehen würde ein Freibetrag von 2 Mio. Franken, rückwirkend ab 1. Januar 2012. Über diese Initiative ist schon viel geschrieben worden. Folgende wesentliche Aspekte seien nochmals hervorgehoben: NEIN zur Dreifachbesteuerung: Die in einer Erbschaft vorliegenden Gelder wurden seinerzeit als Einkommen und sodann jährlich als Vermögen besteuert. Eine weitere massive Fiskalbelastung widerspricht dem Doppelbesteuerungsverbot! Der Freibetrag von 2 Mio.