Gemäss eines Medinside-Artikels vom 26.01.2022 von Esther Diener hat die Umfrage des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte (vsao) zur Weiterbildung bei seinen Mitgliedern ein schlechtes Resultat ergeben: Bei der Mehrheit der Befragten wird das Weiterbildungskonzept nicht umgesetzt. Die vier Stunden zustehende Weiterbildungszeit können von den meisten Assistenzärzt*innen nicht wahrgenommen werden; stattdessen werden sie als (günstige) Arbeitskraft eingesetzt.
Mit Recht prangert der VSAO die Missstände an und pocht auf die Durchsetzung des Anspruchs auf ärztliche Weiterbildung, die seriös gemacht werden sollte.
Aus Sicht der SBV sollte in diesem Zusammenhang auch die Finanzierung der Weiterbildung betrachtet werden: Die Spitäler der Auszubildenden werden für die Weiterbildung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL), die für Forschung und universitäre Lehre gesprochen werden, vergütet. Nach Ansicht der SBV besteht die Gefahr, dass diese OKP-Gelder zweckentfremdet, also nicht zur Deckung der Weiterbildung, sondern der ungedeckten Kosten der Spitäler benutzt werden. Eine Finanzierung über die GWL sollte transparenzhalber nur mittels Ausschreibung erfolgen. Noch besser wäre eine Finanzierung, die auf den Weiterbildungsplatz bezogen ist. Hier zeigt sich der Vorteil von Weiterbildungspraxen, wie sie die Belegärzt*innen anbieten können: Eine hohe Qualität der Weiterbildung ist schon von daher gewährleistet, dass der Praxis ein guter Ruf vorauseilen muss, weil sonst niemand sie als Weiterbildungsstätte wählen würde. Der Vorteil einer Belegarztpraxis gegenüber einer Weiterbildung an einem Universitätsspital sind auch die Eins-zu-eins-Betreuung durch die ausbildendende Fachärztin, flexiblere Arbeitszeiten und die Möglichkeit der Teilzeitarbeit. Ausserdem bedeuten kleinere Teams kürzere Kommunikationswege, das heisst, Auszubildende können ihre Vorgesetzten jederzeit erreichen.
pm