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Startseite › Gesundheitspolitik › Notwendigkeit von Notfall- und Dringlichkeitspauschalen für Kinder und Jugendmedizin

Notwendigkeit von Notfall- und Dringlichkeitspauschalen für Kinder und Jugendmedizin

Florian Wanner 23/06/2021     Kein Kommentar    

In der nationalrätlichen Interpellation 21.3693 vom 14. Juni 2021 bringt die sozialdemokratische Partei der Schweiz ihre Besorgnis bezüglich der Unterversorgung im Bereich Pädiatrie und der damit einhergehen Schwierigkeiten, die pediätrische ambulante Notfallversorgung langfristig aufrechtzuerhalten, zum Ausdruck. Die Interpellierende möchte vom Bundesrat wissen, ob er sich der Bedeutung der Notfall-Inkonvenienzpauschale und Dringlichkeitspauschalen bewusst sei und ob er bereit sei sicherzustellen, dass diese im bisherigen Rahmen weiter abgerechnet werden können. Falls nein, welche Alternativen der Bundesrat für die Aufrechterhaltung der ambulanten Notfallversorgung ausserhalb der Kinderspitäler sehe?

Die Streichung der Notfall-Inkonvenienzpauschale würde eine existenzielle Bedrohung der Permanencen und hausärztlichen Notfallpraxen bedeuten, was sich in der Konsequenz auch negativ auf die Notfalldienst-Konzepte auswirken würde. Denn Notfalldienstlösungen bieten ein Gefäss u.a. auch für Teilzeitangestellte und Jungärzte. Ohne zusätzliche Abgeltung der Notfalldienst-Leistung an Sonn-, Feiertagen und nachts jedoch entfällt der Anreiz hinsichtlich deren Aufrechterhaltung, sofern es nicht schon aus Kostengründen zur Schließung kommt.

Die Anzahl der ambulant tätigen Kinder- und Jugendmediziner würde sinken und die aufgesuchten Notfalldienste der Kinderspitäler würden mit noch mehr Bagatellfällen überhäuft. Eine derartige Dauerüberlastung wiederum generiert Kosten, was schliesslich dem ursprünglichen Ziel zuwiderläuft. Die Kombination aus geschlossenen Notfallpraxen und überlaufenen Notfallstationen der Kinderspitäler erschwert den Patienten den Zugang zur medizinischen Versorgung. Und ein erschwerter Zugang zu medizinischen Leistungen hat regelmässig die Förderung einer Zweiklassen-Medizin zur Folge.

Der aktuelle Vorstoss zielt darauf ab, vorausdenkend einen suboptimalen Umstand durch Streichung einer Abrechnungsposition möglichst zu vermeiden.

Von einer Neuregulierung, geschweige denn Streichung der Notfall-Inkonvenienzpauschale und Dringlichkeitspauschale ist dringend abzuraten.

Denn Regulierungen bergen bekannterweise das Risiko, dass sich auf ein vermeintlich gelöstes Problem negative Konsequenzen ergeben, welche es wiederum zu regulieren gilt. Jede weitere regulatorische Massnahme verschärft diese Situation und bedeutet zudem einen neuen Implementierungsprozess. Unsicherheiten sind vorprogrammiert, die Verzerrung von Anreizen sehr real.

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