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 › Gesundheitspolitik › Stellungnahme: Privatisierung auf dem Prüfstand

Stellungnahme: Privatisierung auf dem Prüfstand

Florian Wanner 19/08/2022     Kein Kommentar    

«Unnötige Operationen, schlechte Betriebsführung» lautet der Vorwurf, wie er im Wirtschaftsteil des «Blick», am 12. August 2022 gegenüber privaten Spitälern erhoben wurde.

Auch wenn das AMEOS Spital in Einsiedeln im Fokus des Artikels steht, werden dessen Probleme auf alle privaten Spitäler projiziert. Da dieser Artikel die Probleme eines einzelnen Spitals mit Aussagen über das gesamte Gesundheitswesen vermengt, will die Schweizerische Belegärzte-Vereinigung (SBV) diese zweifelhaften Äusserungen nicht unkommentiert lassen:

Die Aussage, die stationäre Versorgung in der Schweiz koste zweieinhalb Mal so viel wie in Deutschland ist als absolute Aussage möglicherweise zutreffend, verliert jedoch an Bedeutung, wenn man die Kosten des Gesundheitswesens mit weiteren Zahlen vergleicht. Wird in Betracht gezogen, dass die Lebenserhaltungskosten, sowie Nettoeinkommen, der Schweizer ebenfalls (knapp) zweieinhalb Mal so hoch sind wie in Deutschland, wird ersichtlich, dass entweder das schweizerische Gesundheitssystem günstiger und effizienter arbeitet, oder das deutsche Globalbudget ineffizienter und teurer ist.

Die erhöhten Kosten des schweizerischen Gesundheitswesens werden (unter anderem) auf das «deutlich höhere Lohnniveau» des pflegerischen und ärztlichen Personals der Schweiz, im Vergleich zu Deutschland, zurückgeführt. Es wird zitiert: «In der Schweiz kümmern sich mehr als doppelt so viele Ärzte und Pflegekräfte um die gleiche Zahl Patienten.». Allerdings sind Zustände wie in Deutschland keineswegs erstrebenswert, denn gerade bei dort zeigen sich die massiven Auswirkungen des Personalmangels, sowohl beim pflegerischen als auch ärztlichen Personal, die unter Burnout und dauerhafter Überlastung leiden. Die hohe Burnout-Rate deutscher Pflegekräfte wird auf die viel zu hohe Anzahl Patienten pro Pflegekraft zurückgeführt und trotzdem wird im Artikel implizit derselbe Zustand für die Schweiz gefordert.

Des Weiteren wird in diesem Artikel behauptet, grosse Spitäler seine per se effizienter als kleine Spitäler. Auf eine Definition, wann ein Spital als gross und wann als klein gilt, beziehungsweise als zu klein gilt, wird vermutlich deshalb verzichtet, weil es hierauf keine klare Antwort gibt. Giancotti et al berichten in ihrer Studie, dass positive Skaleneffekte zwischen 200 und 300 Betten zu erwarten sind, negative Skaleneffekte dagegen bei weniger als 200 und mehr als 600 Betten. Somit leiden auch die grossen Spitäler der Schweiz unter negativen Skaleneffekte. Dies bedeutet, dass bei zunehmender Grösse des Spitals, die Betriebskosten des Spitals stärker als die Ertragsmöglichkeiten des Spitals steigen und bei zu kleinen Spitälern die Erträge, beispielsweise aufgrund zu hoher Fixkosten im Vergleich zum Kapitaleinsatz, zu gering sind, um wirtschaftlich zu arbeiten.

 Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie von Hoppeler et al, die den grossen Spitälern in der Schweiz, welche oft in öffentlicher Hand liegen, negative Skaleneffekte und Komplexitätskosten nachsagt. Komplexitätskosten beziehen sich auf die Vielzahl Leistungen, beziehungsweise Produkten, die innerhalb eines Spitals angeboten werden, wozu auch multidisziplinäre Behandlungen gehören, die nur in Universitätsspitälern behandelt werden können. Fraglich ist nun, wieso Universitätsspitäler zusätzlich auch die einfacheren Fälle übernehmen möchten, die in den Spitälern der Grundversorgung günstiger behandelt werden können. Die negativen Skaleneffekte beziehen sich insbesondere auf die verschiedenen Organisationsebenen der grossen Spitäler. Dies führt zu erhöhten Kosten durch mangelnde und auch teurere Kommunikation sowie einer sinkenden Motivation des Personals als «Massenware».

Dass die «Effizienz» der öffentlichen und subventionierten Spitäler möglicherweise darauf beruht, «wer» das Spital führt und nicht «wie» es geführt wird, zeigt eine Studie, die am 25. August 2022 veröffentlicht wurde. Prof. Dr. Stefan Felder et al. haben im Auftrag der „ospita – Die Schweizer Gesundheitsunternehmen“ ihre Studie bezüglich der Tarif- und Finanzierungsunterschiede im akutstationären Bereich zwischen öffentlichen Spitälern und Privatkliniken 2013-2020, mit Schwerpunkt Covid-19, veröffentlicht.

Ein Artikel hierzu (mit Link zur Studie) wurde auf medinside veröffentlicht.

Folgende Erkenntnisse der Studie stehen im Vordergrund:

  • 94.2 Prozent aller Subventionen gehen an die öffentlichen und subventionierten Spitäler, bei einem Marktanteil (an Pflegetagen) von ca. 81 Prozent
  • Die drei Hauptkanäle zur verdeckten Subvention von öffentlichen und subventionierten Spitälern sind
    • Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL)
    • Subventionierung eines Spitals durch einen überhöhten Basisfallwert
    • Offene oder verdeckte Finanzierung der Investitionskosten von Spitälern

Ein wesentlicher Unterschied zwischen den Spitalgruppen liegt in der Finanzierung von nicht-privaten Spitälern durch die aufgezeigten Arten der Subventionierung.

Diese Subventionen können vor allem durch die Mehrfachrolle der Kantone den öffentlichen und subventionierten Spitälern zuteilwerden.

Eine ernsthafte Diskussion über die Kosten des Gesundheitswesens und die Rolle der öffentlichen, subventionierten und privaten Spitäler im schweizerischen Gesundheitswesen kann nicht geführt werden ohne eine transparente Darlegung der Subventionen, die öffentliche und subventionierte Spitäler über die jeweiligen Kantone erhalten.

Ein weiterer Vorwurf gegenüber kleineren Spitälern lautet, sie würden Privatpatienten ausnutzen, um eine möglichst hohe Bettenauslastung zu erreichen. Für alle Spitäler, ob gross oder klein, privat oder öffentlich, gilt die Notwendigkeit der Kosteneffizienz. Daher kann dieser Vorwurf eins zu eins auf grosse Spitäler übertragen werden, denn eine niedrige Bettenauslastung ist auch für sie ineffizient und zusatzversicherte Patienten sind auch dort eine wichtige Einnahmequelle.

Zuletzt schlägt einer der Gesundheitsökonomen im Artikel vor, man müsste Ärzte nach der Qualität der Behandlungen, statt der Quantität honorieren. Jedoch ist diese Aussage viel zu kurzsichtig, denn somit würden nur noch Patienten behandelt werden, bei denen durch gute Genesungsaussichten eine hohe Behandlungsqualität bezeugt werden kann. Andernfalls würde dieses System sehr schnell an der unlösbaren Frage scheitern, wie Behandlungsqualität zu messen ist, oder jeder behandelte Fall landet vor einem Ausschuss, wenn nicht sogar Gericht, sodass sich die Ärzte ihren monatlichen Lohn erstreiten können.

Letztendlich würde dieses Vorgehen in jedem Fall zu einer höheren administrativen Belastung der Ärzte führen. Eine erhöhte administrative Belastung gefährdet die Qualität und hat letztendlich höhere Kosten für die Steuer- und Prämienzahlenden zur Folge.

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